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juristische Kernberufe

Endlich - der Zugang zu den juristischen Kernberufen ist gesetzlich gesichert ...

 

WiRe
Vorerst ist klarzustellen, dass das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht allein für den Zugang zu den juristischen Kernberufen (Rechtsanwalt, Richter, Notar) nicht ausreicht - der Abschluss des aufbauenden WiRe Masterstudiums ist hier erforderlich.

 

Nun wurde von der Rechtsanwaltskammer im Amtsblatt bestätigt, dass zu den derzeit angebotenen juristischen Studien auch das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht gemeinsam mit dem darauf aufbauenden Master zählt. Damit wird der Zugang zu den juristischen Kernberufen ermöglicht.

Für jene Studierenden, die das Wirtschaftsrechtsstudium nach den neuen Studienplänen abschließen, ist der Zugang geregelt.

Aber auch all jene, die das Bachelorstudium nach dem 06er Plan abgeschlossen haben bzw. abschließen werden, können jetzt diese Kernberufe ergreifen. Diese Kombination (Bachelor alt und Master neu) ist nun in einer Übergangsregelung gesetzlich verankert.

Damit kann jeder Studierende, der das Masterstudium Wirtschaftsrecht 09 abschließt, einen juristischen Kernberuf ergreifen.

Wer im alten Plan bleibt, sollte dennoch das Wahlfach Strafrecht wählen, da dies zur besseren Vorbereitung auf den Master dient.

Mehr/genauere Infos findest du im Infoblatt oder auf der WiRe-Website der WU.

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Susanne Sulitsch
stv. Vorsitzende ÖH WU
AktionsGemeinschaft WU
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